Das dreigliedrige Aufnahmesystem

Das Aufnahmesystem für Geflüchtete ist in Baden-Württemberg dreigliedrig. Am Beginn steht die Landeserstaufnahmeeinrichtung, in der die Personen ihren Asylantrag stellen. Anschließend werden die Schutzsuchenden auf die Stadt- oder Landkreise verteilt und in Gemeinschaftunterkünften oder Wohnungen untergebracht. Dort bleiben sie bis das Asylverfahren beendet ist, aber höchstens zwei Jahre. In einem dritten Schritt werden die Personen auf die einzelnen Gemeinden verteilt und in Sammelunterkünften oder Wohnungen untergebracht. Eine detaillierte Erklärung über das Asylstem mit einer Info-Grafik gibt es im Bericht von Angela Zaschka.

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