Vielleicht haben Sie auch schon vom neuen Chancen-Aufenthaltsgesetz gehört, wissen aber nicht so recht, was es damit auf sich hat?
Wir versuchen in diesem Beitrag kurze Antworten mit dem Verweis auf weiterführende Artikel zu geben.
Was beinhaltet das Gesetz?
Es ist eine einjährige Aufenthaltserlaubnis für Menschen, die bisher mit einer Kettenduldung, also einer ständigen Erneuerung der Duldung (=Aussetzung der Abschiebung), leben mussten. Während dieser einjährigen Aufenhaltserlaubnis sollen diese Personen die Möglichkeit bekommen, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht nachzuweisen. Dazu gehören hauptsächlich Kenntnisse der deutschen Sprache, das selbtständige Aufkommen für den Lebensunterhalt, sowie die Klärung der Identität. Sind die Anforderungen erfüllt, bekommt die Person eine Aufenthaltserlaubnis, wenn nicht fällt sie in die Duldung zurück.
Wann soll es in Kraft treten?
Das Gesetz soll voraussichtlich zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Wen betrifft es?
Es geht um Menschen, die seit Januar 2022 mindestens 5 Jahre geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben. Es betrifft circa 135.000 Menschen.
Was hat es mit EOK zu tun?
Viele Teilnehmer*innen der Erstorientierungskurse leben seit Jahren mit einer Duldung in Deutschland und könnten von diesem Gesetz profitieren.
Wo finde ich detailliertere Informationen?
Die Kabinettfassung der Bundesregierung kann hier gefunden werden.
Pro Asyl hat die wichtigesten Fragen zusammengestellt.
Der Mediendienst Integration hat einen sehr übersichtlichen Artikel verfasst.
Ein Presse-Artikel der Regierung kann hier nachgelesen werden.
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