Analyse zum Neutralitätsgebot in der Bildung

In den Erstorientierungskursen gibt es das Modul “Werte und Zusammenleben”, welches immer wieder für viel Diskussion sorgt. Dabei geht es oft auch um die Frage, wie “neutral” die Lehrkraft selbst sein sollte. Folgende Analyse und auch der Hinweis, dass Schweigen nicht neutral ist, kann beim Umgang mit dem Äußern der eigenen Meinung helfen.

Die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes, die Menschenrechte und die ihnen zugrunde liegenden Werte bilden die Grundlagen für politische Bildung. Wie es das Schulrecht der Länder und die Kultusministerkon­ferenz betonen, ist politische Bildung nicht wert­neutral. […]
Die vorliegende Analyse fokussiert nun auf die rechtliche Frage, wie das parteipolitische Neu­tralitätsgebot, genauer das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb (Artikel 21 Grundgesetz), im Bereich der schuli­schen und außerschulischen Bildung zu verstehen ist.

Vorwort der Analyse

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